Das Abwasserwerk informiert


1. Zählerstände der Brauchwasseranlagen

Für die Ermittlung der Abwassergebühren 2022 aus Brauchwasseranlagen bitten wir Sie, uns die Stände der Brauchwassermesser (bzw. der Zwischenzähler) bis spätestens 30.01.2023 mitzuteilen.


2. Erstattung Abwassergebühren 2022 – Gartenwassermesser 

Für die Erstattung der Abwassergebühren aus Gartenwasseruhren für das Jahr 2022 sind die Stände der Gartenwassermesser, bzw. der Zwischenzähler landwirtschaftlicher Betriebe bis spätestens 30.01.2023 mitzuteilen.
Bitte geben Sie uns auch Ihre aktuelle Kontonummer zur Erstattung an.

Gartenwasser - Zählerstand direkt auf unserer Homepage online melden – siehe unten

3. Oberflächenentwässerung  –  Änderungen von befestigten oder bebauten Flächen 

Alle Änderungen der bebauten oder befestigten Flächen eines Grundstückes, die direkt oder indirekt am Entwässerungsnetz angeschlossen sind, sind dem Abwasserwerk der Gemeinde Kirkel, Hauptstraße 10, mitzuteilen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 19 der Abgabensatzung Abwasserbeseitigung vom 29.11.1985, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.12.2010, verpflichtet sind, die zu den Berechnungsgrundlagen der Gebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Fragebögen sind im Rathaus Zimmer 25 erhältlich oder stehen rechts im Downloadbereich.