Einrichtung einer „Fahrradzone“ im Ortssteil Limbach

Im Rahmen der – am 28.04.2020 in Kraft getretenen – Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung von „Fahrradzonen“ im Bereich von kommunalen Straßen geschaffen.

Auf gemeinsame Initiative des Ortsrates Limbach, des gemeindlichen Umweltausschusses und des Fahrradbeauftragten hat die Gemeinde Kirkel beim – für die sog. Verkehrsrechtliche Anordnung (VRA) solcher Zonen zuständigen – Saarpfalz-Kreis beantragt, eine Fahrradzone im Ortsteil Limbach anzuordnen, was mit VRA vom 09.09.2021 erfolgt ist. Da es sich um die erste Fahrradzone im Saarpfalz-Kreis handelt und die damit einhergehenden Verkehrsregelungen sicher noch nicht flächendeckend bekannt sind, möchte ich diese näher erläutern:

 

  1. Rechtsgrundlage für die Einrichtung von „Fahrradzonen“ ist der § 45 Abs 1i i.V.m. Nr. 24 der Anlage 2 zur StVO sowie die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften.

Beginn und Ende der Fahrradzone werden mit den Verkehrszeichen 244.3 bzw. 244.4 beschildert.

                                                 

Zusätzlich ist innerhalb des Zonenbereiches in regelmäßigen Abständen das VZ 244.3 als Fahrbahnmarkierung aufzubringen.

 

  1. In der Fahrradzone Limbach gelten folgende Verkehrsregeln:
  • Der Zonenbereich ist dem Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeugen vorbehalten; der Kraftfahrzeugverkehr ist nur noch für Anlieger und Linienbusse frei.
  • Für den gesamten Fahrzeugverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h
  • Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden; wenn nötig, muss der Kfz-Verkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  • Die im Zonenbereich liegenden „Verkehrsberuhigten Bereiche“ bleiben – mit den für diese geltenden speziellen Verkehrsregeln – erhalten.
  • Es gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Ausnahme: Wer aus einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ in die Fahrradzone einfährt, ist stets wartepflichtig.
  • Gehwege bleiben weiterhin den Fußgängern und radfahrenden Kindern bis max. 10 Jahren (sowie deren Aufsichtspersonen) vorbehalten.
  • Die allgemeinen Vorschriften über das Halten und Parken sowie im Zonenbereich angeordnete Haltverbote bleiben unberührt.

 

  1. Räumlicher Umfang der neuen Fahrradzone:

Alle Gemeindestraßen des Ortsteils Limbach südlich der Hauptstraße und nördlich der Bahnlinie
siehe Plan oben rechts (Download HIER)

 

Nicht zur Zone gehören die in diesem Bereich liegenden „Verkehrsberuhigten Bereiche“

  • Bliesstraße
  • Kirchenstraße (Teilstück)
  • Auf dem Zimmerplatz
  • die 9 in die Friedrich- u. Gartenstraße einmündenden Sackgassen (sog.
  • Wohngebiet „Auf dem Felsen“)

 

Damit ersetzt die Fahrradzone die bisher im vorstehend genannten Bereich liegende „Tempo 30-Zone“, wobei die Straßen

  • Zum Schwimmbad (Teilstück zwischen Bahnbrücke und Gartenstraße)
  • In den Stockgärten

neu hinzukommen.

 

  1. Die Verkehrsrechtliche Anordnung tritt mit Aufstellung der Beschilderung in Kraft. Wegen des großen Umfangs der Zone wird diese mehrere Tage in Anspruch nehmen; der Beginn der Beschilderungs- u. Markierungsarbeiten ist für den 11.10.21 vorgesehen.

 

Zum Abschluss möchte ich stichwortartig darstellen, was sich durch die Einrichtung der Fahrradzone Limbach – verkehrsrechtlich betrachtet – ändert:

 

  • Anderer Kraftfahrzeugverkehr als der Anlieger – und Linienbusverkehr darf die Fahrradzone nicht benutzen; damit ist das bloße Durchfahren des Zonenbereichs ohne Anliegen, z.Bsp. als Abkürzungsstrecke, untersagt.
  • Radfahrer dürfen stets nebeneinander fahren
  • Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden; wenn nötig muss der Kfz-Verkehr die Geschwindigkeit weiter verringern
  • In den Straßen „In den Stockgärten“ und dem Teilstück der Straße „Zum Schwimmbad“ zwischen Bahnbrücke und Gartenstraße wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert
  • An der Einmündung Friedrichstraße in „Zum Schwimmbad“ wird die Vorfahrtsregel in „rechts vor links“ geändert.

 

HIER finden Sie den offiziellen Informationsflyer zur Fahrradzone Kirkel.

 

Ich wünsche uns allen, dass durch die Einrichtung der Fahrradzone in Limbach die Verkehrssicherheit, vor allem für Radfahrer, erhöht sowie die Lärm- und umwelt-schädlichen Immissionen verringert werden.

 

Als Ansprechpartner für Rückfragen zur neuen Limbacher Fahrradzone steht Ihnen der Fahrradbeauftragte der Gemeinde, Armin Jung, Tel. 06841/809860, E-Mail: a.jung(at)kirkel.de, gerne zur Verfügung.

 

Frank John
(Bürgermeister)