Alle aktuellen gesetzlichen Vorgaben, Informationen finden Sie HIER.
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 22. Juli 2022 (gültig vom 24. Juli 2022 bis zum 17. September 2022)
Inhalt:
Artikel 1: Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)
§ 22a Infektionsschutzgesetz: Impf-, Genesenen- und Testnachweis bei COVID-19
Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV) (Rechtsstand 27.04.2022)
Informationen bezüglich der Zugangsregelung zum Rathaus der Gemeinde Kirkel finden Sie HIER.
Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) (Stand 30. Juni 2022)
Weitere Informationen zu den ab 30.6.2022 geltenden Regelungen bzgl. der Bürgertestungen finden Sie hier:
https://www.saarland.de/DE/portale/corona/impfungtest/testzentrum/testmoeglichkeiten/schnelltestzentren_faq_node.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html
Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV) (Stand 31. Mai 2022)
Gesetz Nr. 2061 zur Änderung des Saarländischen COVID-19-Maßnahmegesetzes vom 16.02.2022
Gesetz Nr. 2054 zur Änderung des Saarländischen COVID-19-Maßnahmegesetzes vom 19.01.2022
Gesetz Nr. 2047 zur Änderung des Saarländischen COVID-19-Maßnahmengesetzes vom 29.11.2021
Gesetz Nr. 2037 zur Änderung des Saarländischen COVID-19-Maßnahmegesetzes vom 15. September 2021
Gesetz Nr. 2018 Saarländisches COVID-19-Maßnahmengesetz
Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP), gültig ab dem 24. Juli 2022
Wichtige Informationen des Gesundheitsamtes finden Sie Hier.
Außerdem steht die Corona-Hotline des Landes für individuelle Fragen zur Verfügung:
https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/kontakt/kontakt_node.html
Telefon : 0681 / 5014422 oder E-Mail corona@saarland.de
Plakatkampagne: Das Saarland krempelt die Ärmel hoch: Das Plakat finden Sie HIER
Testzentren in der Gemeinde Kirkel:
Es ist nur noch das Schnelltestzentrum in Limbach geöffnet!
Das Schnelltestzentrum in Limbach befindet sich auf dem Gelände der Firma Grunder Gourmet - hinter dem BMW Zentrum Saarpfalz.
Das Schnelltestzentrum ist mit dem Auto als Drive-In Zentrum und zu Fuß als Walk-In für Kunden nach vorheriger Anmeldung erreichbar!
So funktioniert die Testung: Auf dem Online-Portal www.schnelltest-saarpfalz.de wählt man zunächst seinen Termin und bucht diesen verbindlich - anschließend erhält man eine Bestätigung per E-Mail mit integriertem QR Code, welcher als Authentifizierung innerhalb von 1 Sekunde alle Formalien vor Ort erledigt, sodass der reine Test in wenigen Sekunden vor Ort abläuft. Das Ergebnis wird im Anschluss nach ca. 15 - 20 Minuten ebenfalls per E-Mail übersandt (im Vergleich zu vielen anderen Testzentren muss man nicht selbstständig das Portal zur Ergebnis-Einsicht aufrufen).
Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten der Schnelltestzentren sowie zu sonstigen Fragen rund um Testverfahren etc. erhalten Sie telefonisch unter der Telefonnummer 06849 / 7779012 oder per E-Mail über die Adresse info@schnelltest-saarpfalz.de!