Vor·sorge und Gesundheit

Veranstaltungen finden zum Beispiel in folgenden Bereichen statt:

  • -gesunde Ernährung
     
  • Selbst·sicherheit
     
  • Schlaf·störungen
     
  • Herz-gesundheit
     
  • Über·gewichtigkeit


Ansprech·partner
Sozialbüro:
Frau Strauß
Telefon: 06841 / 809815
Rat·haus Zimmer 5
Email: j.strauss(at)kirkel.de

Frau Körner
Telefon: 06841 / 809830
Rat·haus Zimmer 5
Email: b.koerner(at)kirkel.de

 

Umgang mit Lebens·mitteln


Gesundheits·informationen für den Umgang mit Lebens·mitteln auf Festen und ähnlichen Veranstaltungen
Es gibt Hygiene·vorschriften nach dem Infektions·schutz·gesetz (IfSG).
Dieses Gesetz sieht vor, dass überall dort, wo über den privaten Bereich hinaus, Personen mit Lebens·mitteln umgehen, bestimmte gesundheitliche Anforderungen erfüllt sein müssen.
Das >>hier<< zum Herunter·laden angebotene Merk·blatt ist als PDF-Datei verfügbar und enthält hierzu alle wichtigen Verhaltens·regeln

Dabei gilt für die praktische Anwendung folgendes:
Handelt es sich um Personen, die regel·mäßig und häufig bei Veranstaltungen beispiels·weise in Vereinen, Umgang mit Lebens·mitteln haben, so muss dies nach dem Schutz·zweck des Gesetzes als gewerbs·mäßig angesehen werden.
Dies bedeutet dass die Personen vor Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheits·amt über die Tätigkeits·verbote belehrt werden müssen.  Dies wird durch eine Bescheinigung nach·gewiesen.
Wenn es sich um ein·malige Veranstaltungen handelt oder Personen un·regelmäßig nur an wenigen Tagen des Jahres bei Veranstaltungen einzelner Vereine tätig sind, besteht diese Belehrungs·pflicht nicht.

Für Rückfragen
Gesundheits·amt des Saarpfalz-Kreises
Telefon: 06841 1047132
E-Mail: gesundheitsamt@saarpfalz-kreis.de
Ministerium für Gesundheit und Verbraucher·schutz
Telefon:   0681 5013264
E-mail: