An- und Abmeldungen

Einwohnermeldeamt

Anmeldung

Beim Bezug einer Wohnung innerhalb des Gemeindegebiets hat sich die zuziehende Person innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerservice der Gemeinde Kirkel anzumelden.


Abmeldung

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn die meldepflichtige Person einen Nebenwohnsitz aufgibt oder ins Ausland verzieht.
Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde vorzunehmen.


Ummeldung

Beim Umzug innerhalb der Gemeinde Kirkel ist eine Ummeldung des Wohnsitzes beim Bürgerservice der Gemeinde Kirkel vorzunehmen.


Vorzulegende Unterlagen

  • Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass etc.)
  • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die betroffene Wohnung. 
    Hier finden Sie einen Link zum Formular Wohnungsgeberbestätigung.

Hinweise

Die Bestätigung des Wohnungsgebers wird bei der Anmeldung eines Wohnsitzes über den Einzug in die neue Wohnung benötigt.

Sofern die An-, Ab- oder Ummeldung nicht persönlich vorgenommen werden kann, ist dies auch durch eine bevollmächtigte Person möglich.
 

Formular Vollmacht Anmeldung

 

Empfehlenswert ist es, beim Zuzug eine Geburtsurkunde bzw. bei verheirateten Personen das „Stammbuch der Familie“ vorzulegen.

Beim Zuzug von Kindern unter 16 Jahren wird die Zustimmung von beiden Elternteilen verlangt.


Formular Einverständniserklärung GSV bei Zuzug

 

Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, wird keine Einverständniserklärung des anderen Elternteils verlangt.
Ein entsprechender Nachweis hierüber ist vorzulegen. 
Sofern für Kinder keine Ausweisdokumente ausgestellt sind, ist eine Geburtsurkunde vorzulegen. 

In besonderen Einzelfällen können darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigt werden.



Sofern Sie wegen eingeschränkter Mobilität auf Grund einer Behinderung, Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht persönlich im Rathaus erscheinen und die Angelegenheit nicht durch eine bevollmächtigte Person erledigen lassen können, prüfen wir gerne die Möglichkeit eines Hausbesuchs.

Nehmen Sie hierzu bitte unter der nachstehenden Telefonnummer oder E-Mail-Adresse Kontakt mit uns auf.

Sollten Sie noch Rückfragen bezüglich An-, Ab- oder Ummeldung haben, rufen Sie einfach an oder schicken Sie eine E-Mail an .
Die Telefonnummer des Sachbearbeiters im Meldeamt lautet: 06841 / 8098-18.


Mitwirkungspflicht bei Anmeldung

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 wird wieder die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers eingeführt, die durch die Novellierung des Melderechts im Jahr 2005 entfallen war. 
Wer eine Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung) bezieht, hat sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde, Bürgerservice der Gemeinde Kirkel, Rathaus im Ortsteil Limbach, Hauptstraße 10, 66459 Kirkel, Zimmer 6, 7 oder 8, anzumelden. 
Bei der Anmeldung ist neben dem Personalausweis und/oder dem Reisepass auch eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss enthalten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch Name und Anschrift des Eigentümers,
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsdatum,
  • Anschrift der betroffenen Wohnung,
  • Namen der Personen, welche in die Wohnung einziehen.

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, eine solche Bestätigung auszustellen. 
Einen Vordruck für die Bestätigung des Wohnungsgebers können Sie beim Bürgerservice der Gemeinde Kirkel erhalten oder hier herunterladen.

Wer selbst Eigentümer der bezogenen Wohnung ist, hat dies bei der Anmeldung gegenüber der Meldebehörde zu bestätigen und bei Neuerwerb der Wohnung z. B. durch Vorlage des Kaufvertrages nachzuweisen.

Personen, die ins Ausland verziehen, müssen sich im Zeitfenster eine Woche vor bis zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden.

Auf Grund einer Änderung des Bundesmeldegesetzes ist seit dem 01.11.2016 bei der Abmeldung die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug aus einer Wohnung nicht mehr erforderlich.

Ebenso besteht eine Abmeldepflicht für Personen, die aus einer Nebenwohnung ausziehen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann nur bei der für die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde vorgenommen werden.

Bei Rückfragen zur An- oder Abmeldung von Wohnsitzen können Sie sich an den Bürgerservice der Gemeinde Kirkel (Telefon: 06841 / 8098-18, E-Mail ) wenden.


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