Führerscheine
Führerscheinangelegenheiten
Ersterteilung der Fahrerlaubnis
Bei Beantragung des Führerscheins muss der/die Antragsteller/in persönlich beim Bürgerservice der Gemeinde Kirkel vorsprechen.
Benötigte Unterlagen:
- Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs "Schulung in Erster Hilfe"
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr)
- Anschrift der ausbildenden Fahrschule
In besonderen Einzelfällen können darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Gebühr: 44,70 Euro (Beantragung nur Klasse AM: 43,90 Euro)
begleitetes Fahren mit 17
Bei Beantragung müssen der/die Antragsteller/in persönlich und mindestens ein gesetzlicher Vertreter beim Bürgerservice der Gemeinde Kirkel vorsprechen.
Benötigte Unterlagen:
- Bescheinigung über Teilnahme am Kurs „Schulung in Erster Hilfe“
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr)
- Anschrift der ausbildenden Fahrschule
zusätzlich wird benötigt:
- Führerscheindaten und Zustimmung der Begleitpersonen.
- Sollten die Begleitpersonen nicht persönlich beim Bürgerservice ihre Zustimmung geben, kann das Formular bei Antragstellung auch mitgenommen werden bzw. steht es unten auf der Seite zum Download zur Verfügung.
In diesem Fall sind von der Begleitperson der Führerschein und der Personalausweis vorzulegen. - Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter.
Das Formular steht unten auf der Seite zum Download zur Verfügung.
Falls nicht beide gesetzlichen Vertreter bei Antragstellung anwesend sind, kann das Formular bei Antragstellung auch mitgenommen werden
In besonderen Einzelfällen können darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Gebühr: 60,40 Euro (= Gebühr für den Antrag BF 17 inkl. einer Begleitperson) + 8 Euro je weitere Begleitperson.
Erweiterung der Fahrerlaubnis
Bei Beantragung der Erweiterung der Fahrerlaubnisklassen muss der/die Antragsteller/in persönlich beim Bürgerservice der Gemeinde Kirkel vorsprechen.
Benötigte Unterlagen:
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr)
- Anschrift der ausbildenden Fahrschule
Bei Beantragung Klasse C 1, C1E, C, CE, D1, D1E, D:
- augenärztliches Gutachten für die beantragte Fahrerlaubnisklasse
- Untersuchung vom Hausarzt für die beantragte Fahrerlaubnisklasse
- Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs "Schulung in Erster Hilfe" (sofern diese nicht bereits bei Beantragung vorheriger Führerscheinklassen vorgelegen hat).
Bei Antrag auf Erteilung Klasse D1, D1E, D, DE:
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
In besonderen Einzelfällen können darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Gebühr: 43,90 Euro
Umtausch vom Papierführerschein( rosa und grau ) in den nationalen EU-Kartenführerschein
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sofern der Führerschein nicht von der Gemeinde Kirkel ausgestellt wurde
In besonderen Einzelfällen können darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Informationen zum Umtausch Führerschein
Sollten Sie noch Fragen zum Führerschein haben rufen Sie einfach an oder schicken Sie eine E-Mail an meldewesen@kirkel.de.
Telefonnummer Sachbearbeiterin Führerscheinwesen: 06841 / 8098-16
Formulare
Zustimmungserklärung Begleitperson
Zustimmungserklärung gesetzlicher Vertreter