Hundesteuer
Die Gemeinde Kirkel erhebt für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet eine Hundesteuer.
Die Steuer beträgt für das Halten (durch eine Person oder mehrere Personen gemeinsam):
- für den ersten Hund: 72 € jährlich
- für den zweiten Hund: 108 € jährlich
- für den dritten und jeden weiteren Hund: 144 € jährlich
- für den ersten gefährlichen Hund: 360 € jährlich
- für den zweiten gefährlichen Hund: 540 € jährlich
- für den dritten und jeden weiteren gefährlichen Hund: 720 €
Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 4 der Satzung der Gemeinde Kirkel gewährt wird, werden vorrangig berücksichtigt.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Steueramt der Gemeinde unter den Telefonnummern 06841 / 8098-24 oder unter der E-Mailadresse finanzen@kirkel.de.
Ihre Ansprechpartner
Finanzen
Zimmer 15
06841 / 8098-24
E-Mail