Hundesteuer

Die Gemeinde Kirkel erhebt für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet eine Hundesteuer.


Die Steuer beträgt für das Halten (durch eine Person oder mehrere Personen gemeinsam):

  • für den ersten Hund: 72 € jährlich
  • für den zweiten Hund: 108 € jährlich
  • für den dritten und jeden weiteren Hund: 144 € jährlich
  • für den ersten gefährlichen Hund: 360 € jährlich
  • für den zweiten gefährlichen Hund: 540 € jährlich
  • für den dritten und jeden weiteren gefährlichen Hund: 720 €

Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 4 der Satzung der Gemeinde Kirkel gewährt wird, werden vorrangig berücksichtigt.


Nähere Informationen erhalten Sie beim Steueramt der Gemeinde unter den Telefonnummern 06841 / 8098-24 oder unter der E-Mailadresse finanzen(at)kirkel.de.


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