Kinderreisepass
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes oder Ausweisdokument eines Elternteils
- Kind muss bei Antragstellung oder Abholung anwesend sein
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Antragstellung erfolgt durch die/den Erziehungsberechtigten. Sofern nicht beide bei der Antragstellung anwesend sind, ist die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters notwendig.
Bei erstmaliger Ausstellung eines Kinderreisepasses durch die Gemeinde Kirkel wird vom Antragsteller eine Geburtsurkunde verlangt.
Diese muss nicht mehr vorgelegt werden, wenn sie bereits im Melderegister (z. B. bei der Anmeldung, Geburt, etc.) erfasst wurde.
In besonderen Einzelfällen können darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr ab Tag der Antragsstellung gültig und kann vor Ablauf der Gültigkeit dieses Jahres, jedoch maximal bis zum 12. Lebensjahr, verlängert werden.
Falls notwendig, ist auch eine Aktualisierung (= Datenblatt mit aktuellem Lichtbild und Körpergröße) des Kinderreisepasses möglich.
Gebühr: 13 €; bei Verlängerung oder Aktualisierung 6 €.
Wenn Sie noch Fragen zum Kinderreisepass haben, rufen Sie einfach an oder schicken Sie eine E-Mail an meldewesen@kirkel.de.
Telefonnummer Bürgerservice: 06841 / 8098 -16, -17, -18.
Formular:
Einverständniserklärung gesetzlicher Vertreter