Reisepässe

Bei Beantragung des Reisepasses muss der/die Antragsteller/in persönlich beim Bürgerservice der Gemeinde Kirkel vorsprechen.


Erforderliche Unterlagen:

  • biometrisches Lichtbild (nicht älter als ½ Jahr)
  • Personalausweis oder alter Reisepass
  • Bei Personen unter 18 Jahren wird die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter benötigt und ein Erziehungsberechtigter muss bei Antragstellung persönlich anwesend sein.
    Unten finden Sie das Formular zur Einverständniserklärung zum Download.

Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisepasses durch die Gemeinde Kirkel wird vom Antragsteller eine Geburts- oder Heiratsurkunde verlangt.
Diese muss nicht mehr vorgelegt werden, wenn sie bereits im Melderegister (z. B. bei der Anmeldung, Ausstellung eines Personalsausweises, etc.) erfasst wurde.

In besonderen Einzelfällen können darüber hinaus noch weitere Unterlagen benötigt werden.


Gebühr:

  • bei Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • bei Personen ab 24 Jahren: 70 Euro

Gültig: 

  • bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre ab Tag der Antragstellung
  • bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre ab Tag der Antragstellung

Die Reisepässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert.
Die Produktionsdauer beträgt cairca 4 Wochen.


In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines Expresspasses möglich.
Dieser wird innerhalb von 5 Werktagen produziert.
Expressgebühr zusätzlich: 32 Euro.

Gültig:

  • 10 Jahre ab Tag der Antragstellung
  • bei Personen bis 24 Jahren: 6 Jahre ab Tag der Antragstellung

In sehr dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr rechtzeitig möglich ist.
Ein Nachweis hierüber ist vorzulegen.
Der vorläufige Reisepass kann am gleichen Tag abgeholt werden.
Gebühr: 26 Euro
Gültig: 1 Jahr ab Tag der Antragstellung


Wenn Sie noch Fragen zum Reisepass haben, rufen Sie einfach an oder schicken Sie eine E-Mail an .
Telefonnummer Bürgerservice: 06841 / 8098 -16, -17 oder -18.


Formulare:

Einverstandniserklärung des gesetzlichen Vertreters


ein Schritt zurück