Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer.
Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügen (Spielautomaten).
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer.
Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügen (Spielautomaten).