Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer.
Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügen (Spielautomaten).
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Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer.
Steuergegenstand ist der (finanzielle) Aufwand für Vergnügen (Spielautomaten).