Vollstreckungswesen
Die Gemeindekasse nimmt bei öffentlich-rechtlichen Forderungen die Aufgaben einer Vollstreckungsbehörde wahr.
Die Einziehung insbesondere öffentlich-rechtlicher Forderungen wird im Wege der Amtshilfe auch für fremde Vollstreckungsbehörden wahrgenommen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter 06841 / 8098-27 bis -29 oder unter gemeindekasse@kirkel.de.