Verhütung und Bekämpfung von Korruption

Antikorruptionsrichtlinie

Korruption untergräbt das Vertrauen in die Integrität und die Funktionsfähigkeit des Staates.
Sie verursacht überdies erhebliche volkswirtschaftliche Schäden.

Ziel der Gemeinde Kirkel ist es, der Korruption wirksam vorzubeugen und sie entschieden zu bekämpfen.

Daher wendet die Gemeinde Kirkel die Richtlinien zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der saarländischen Landesverwaltung an und hat einen Antikorruptionsbeauftragten sowie einen Vertrauensanwalt bestellt.


Antikorruptionsrichtlinien


Als Antikorruptionsbeauftragte wurde Frau Stephanie Spengler  bestellt.
Frau Spengler wird den Bediensteten der Gemeindeverwaltung als Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema "Korruptionsbekämpfung" (Annahme von Geschenken, Verdacht der Vorteilsannahme usw.) zur Verfügung stehen.


Als ständige und außerbehördliche Anlaufstelle für die Anzeige potentieller Betrugs- und Korruptionssachverhalte in Bezug auf die Gemeinde Kirkel  (Vertrauenanwalt) wurde Herr Conrad von der Kanzlei  Kapitain, Knicker und Kollegen beauftragt, der keinen Weisungen der Gemeinde Kirkel bezüglich der inhaltlichen Sachbehandlung unterliegt.
Jeder kann sich an den Vertrauensanwalt wenden und ihm vertrauliche Sachverhalte mitteilen, aus denen sich der Verdacht von Verfehlungen gegen die Gemeinde Kirkel durch Bedienstete, Kunden, Geschäftspartner oder Zuwendungsempfänger in Form von Betrug und Korruption ergibt.
Der Vertrauensanwalt nimmt ihm mitgeteilte Sachverhalte entgegen, macht diese aktenkundig und geht der Sache nach. Ohne das ausdrückliche Einverständnis des Mitteilenden leitet er den Sachverhalt nicht an die Staatsanwaltschaft weiter.

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