Einwohner·melde·amt

An·meldung

Wenn Sie in die Gemeinde Kirkel ziehen,
müssen Sie sich inner·halb von 2 Wochen beim Bürger·service der Gemeinde Kirkel an·melden.

Ab·meldung

Wenn Sie einen Neben·wohnsitz haben oder ins Aus·land ziehen,
müssen Sie sich inner·halb von 1 Woche vor oder 2 Wochen nach dem Umzug ab·melden. 

Um·meldung

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Kirkel umziehen,
müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen beim Bürger·service um·melden.

Welche Unter·lagen müssen Sie mit·bringen?

Was muss die Wohnungs·geber·bestätigung enthalten?

  • Name und Anschrift des Wohnungs·gebers.
    Wenn dieser nicht Eigen·tümer ist, dann Name und Anschrift des Eigen·tümers.
  • Einzugs·datum
  • Anschrift der Wohnung,
  • Namen der Personen, die in die Wohnung ein·ziehen.

Der Wohnungs·geber muss eine solche Bestätigung aus·stellen. 
Einen Vor·druck für die Bestätigung des Wohnungs·gebers können Sie beim Bürger·service der Gemeinde Kirkel erhalten
oder hier herunterladen.
Wenn Sie selbst Eigen·tümer der Wohnung sind, in der Sie ein·ziehen, müssen Sie dies bei der An·meldung bestätigen.
Bei Neu·erwerb der Wohnung muss der Kauf·vertrag vorgelegt werden.

Hinweise:

Besitzt ein Eltern·teil das alleinige Sorge·recht, wird keine Einverständnis·erklärung des anderen Eltern·teils gebraucht.
Ein Nachweis muss vorgelegt werden.
Wenn keine Ausweis·dokumente für ihre Kinder ausgestellt sind, muss die Geburts·urkunde vorgelegt werden.

In Einzel·fällen können weitere Unterlagen gebraucht werden.

Wenn Sie wegen einer Behinderung, Krankheit oder anderen Gründen nicht persönlich im Rat·haus erscheinen können, kann ein Mit·arbeiter Sie zu Hause besuchen.

Kontakt:
Telefon: 06841 809818
Email: 

Fach·bereich Bürger·amt Zimmer 6
Telefon: 06841  809816

Fach·bereich Bürger·amt Zimmer 7
Telefon: 06841 809817

Fach·bereich Bürger·amt Zimmer 8
Telefon: 06841 809818