An- und Ab·meldungen
Einwohner·melde·amt
An·meldung
Wenn Sie in die Gemeinde Kirkel ziehen,
müssen Sie sich inner·halb von 2 Wochen beim Bürger·service der Gemeinde Kirkel an·melden.
Ab·meldung
Wenn Sie einen Neben·wohnsitz haben oder ins Aus·land ziehen,
müssen Sie sich inner·halb von 1 Woche vor oder 2 Wochen nach dem Umzug ab·melden.
Um·meldung
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Kirkel umziehen,
müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen beim Bürger·service um·melden.
Welche Unter·lagen müssen Sie mit·bringen?
- Ausweis·dokumente (Personal·ausweis, Reise·pass, Kinder·reise·pass oder andere sind möglich)
- Bestätigung des Wohnungs·gebers über Ein·zug in die neue Wohnung oder Aus·zug aus der alten Wohnung.
- Hier finden Sie einen Link zum Formular Wohnungs·geber·bestätigung
Was muss die Wohnungs·geber·bestätigung enthalten?
- Name und Anschrift des Wohnungs·gebers.
Wenn dieser nicht Eigen·tümer ist, dann Name und Anschrift des Eigen·tümers. - Einzugs·datum
- Anschrift der Wohnung,
- Namen der Personen, die in die Wohnung ein·ziehen.
Der Wohnungs·geber muss eine solche Bestätigung aus·stellen.
Einen Vor·druck für die Bestätigung des Wohnungs·gebers können Sie beim Bürger·service der Gemeinde Kirkel erhalten
oder hier herunterladen.
Wenn Sie selbst Eigen·tümer der Wohnung sind, in der Sie ein·ziehen, müssen Sie dies bei der An·meldung bestätigen.
Bei Neu·erwerb der Wohnung muss der Kauf·vertrag vorgelegt werden.
Hinweise:
- Die An·meldung, Ab·meldung oder Um·meldung kann auch durch eine Person mit Voll·macht gemacht werden.
Hier finden Sie einen Link zum Formular Voll·macht An·meldung - Beim Zu·zug bitte eine Geburts·urkunde mitbringen.
- Bei verheirateten Personen das „Stamm·buch der Familie“ vorlegen.
- Beim Zu·zug von Kindern unter 16 Jahren wird die Zustimmung von beiden Eltern·teilen gebraucht.
Hier finden Sie einen Link zum Formular Einverständnis·erklärung bei Zuzug.
Besitzt ein Eltern·teil das alleinige Sorge·recht, wird keine Einverständnis·erklärung des anderen Eltern·teils gebraucht.
Ein Nachweis muss vorgelegt werden.
Wenn keine Ausweis·dokumente für ihre Kinder ausgestellt sind, muss die Geburts·urkunde vorgelegt werden.
In Einzel·fällen können weitere Unterlagen gebraucht werden.
Wenn Sie wegen einer Behinderung, Krankheit oder anderen Gründen nicht persönlich im Rat·haus erscheinen können, kann ein Mit·arbeiter Sie zu Hause besuchen.
Kontakt:
Telefon: 06841 809818
Email: meldewesen(at)kirkel.de
Ihre Ansprech·partner
Fach·bereich Bürger·amt Zimmer 6
Telefon: 06841 809816
E-Mail
Fach·bereich Bürger·amt Zimmer 7
Telefon: 06841 809817
E-Mail
Fach·bereich Bürger·amt Zimmer 8
Telefon: 06841 809818
E-Mail