Wer ein Fahrzeug fährt, muss einen Führer·schein haben.

Wo bekommen Sie ihn?

der/die Antrag·steller/in muss persönlich zum Bürger·service der Gemeinde Kirkel kommen.

Welche Unter·lagen müssen Sie mit·bringen?

  • Bescheinigung über die Teil·nahme am Kurs "Schulung in 1. Hilfe"
  • Seh·test, nicht älter als 2 Jahre
  • Bio·metrisches Licht·bild, nicht älter als 6 Monate
  • Anschrift der ausbildenden Fahr·schule

In Einzel·fällen können darüber hinaus noch weitere Unter·lagen benötigt werden.
Gebühr: 43,40 Euro
Beantragung nur Klasse AM (das bedeutet Roller-Führerschein): 42,60 Euro

begleitetes Fahren mit 17 Jahren:

Wer noch nicht voll·jährig ist, kann schon ab 17 Jahren mit Begleit·person fahren.
Zur Beantragung müssen Sie persönlich mit mindestens einem gesetz·lichen Vertreter zum Bürger·service der Gemeinde Kirkel kommen.

Welche Unter·lagen müssen Sie mit·bringen?

  • Bescheinigung über Teil·nahme am Kurs „Schulung in 1. Hilfe“
  • Seh·test, nicht älter als 2 Jahre
  • Bio·metrisches Licht·bild, nicht älter als 6 Monate
  • Anschrift der ausbildenden Fahr·schule

Zusätzlich müssen Sie mit·bringen:

  • Führer·schein·daten und Zustimmung der Begleit·personen.
  • Begleit·personen müssen nicht persönlich zum Bürger·service mit·kommen.

Formular kann bei Antrag·stellung auch mit·genommen werden,
falls die Begleit·personen bei Antrag·stellung nicht anwesend sind.
Formular steht unten auf der Seite zum Down·load zur Verfügung. 
Es muss der Führer·schein und der Personal·ausweis der Begleit·person vor·gelegt werden.

  • Einverständnis·erklärung der gesetzlichen Vertreter. 

Formular steht auf der Seite zum Down·load zur Verfügung.  
Formular kann bei Antrag·stellung auch mit·genommen werden, falls nicht beide gesetzliche Vertreter bei Antrag·stellung anwesend sind.
In Einzel·fällen können noch weitere Unter·lagen benötigt werden.
Gebühr: 59,10 Euro mit 1 eingetragenen Begleit·person plus 8,00 Euro je weiterer Begleit·person.

Erweiterung der Fahr·erlaubnis:

Zur Beantragung der Erweiterung der Fahr·erlaubnis·klassen müssen Sie persönlich zum Bürger·service der Gemeinde Kirkel kommen.

Welche Unter·lagen müssen Sie mit·bringen?

  • Seh·test, nicht älter als 2 Jahre
  • Bio·metrisches Licht·bild, nicht älter als 6 Monate
  • Anschrift der ausbildenden Fahr·schule

Bei Beantragung Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D:

  • Augen·ärztliches Gut·achten für die beantragte Fahr·erlaubnis·klasse
  • Unter·suchung vom Haus·arzt für die beantragte Fahr·erlaubnis·klasse
  • Bescheinigung über die Teil·nahme am Kurs "Schulung in 1. Hilfe", wenn diese nicht schon bei Beantragung vorheriger Führer·schein·klassen vorgelegt wurde.

Bei Antrag auf Erteilung Klasse D1, D1E, D, DE:

  • betriebs- oder arbeits·medizinisches Gut·achten

Gebühr: 42,60 Euro
In Einzel·fällen können darüber hinaus noch weitere Unter·lagen benötigt werden.
Umtausch vom Papier·führerschein, rosa und grau, in den nationalen Europa·Karten·führer·schein

Welche Unter·lagen müssen Sie mit·bringen?

  • aktuelles bio·metrisches Licht·bild
  • Kartei·karten·abschrift der ausstellenden Behörde.
    Wenn der Führer·schein nicht von der Gemeinde Kirkel ausgestellt wurde.

In besonderen Einzel·fällen können darüber hinaus noch weitere Unter·lagen benötigt werden.

Informationen zum Umtausch des Führer·scheins

Sollten Sie noch Fragen zum Führer·schein haben rufen Sie einfach an oder schicken Sie eine E-Mail an meldewesen(at)kirkel.de
Kontakt: 06841 809816

Fach·bereich Bürger·amt
Zimmer 6
Telefon: 06841 809816

Fach·bereich Bürger·amt
Zimmer 7
Telefon: 06841 809817

Fach·bereich Bürger·amt
Zimmer 8
Telefon: 06841 809818