Hinweise zur Briefwahl 2025

In den nächsten Tagen werden durch die Deutsche Post für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 die Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Wahlberechtigten in der Gemeinde Kirkel zugestellt.

Wer bis zum 29.01.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich mit dem Wahlamt der Gemeinde Kirkel im Rathaus in Limbach, Zimmer 11, Tel (06841) 809820, in Verbindung setzen.

Wer wahlberechtigt ist, kann auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung im zuständigen Wahllokal wählen, muss sich dann aber auf jeden Fall mittels eines gültigen Ausweisdokumentes ausweisen.

Außerdem besteht bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, die Möglichkeit, einen Wahlschein oder Briefwahlunterlagen zu beantragen, in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei kurzfristiger Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, dem 23. Februar 2025 bis 15.00 Uhr. Dies geschieht am einfachsten mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag.

Wie sich gezeigt hat, haben manche Wahlberechtigte, die mittels des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckten Antrages Briefwahlunterlagen beantragen möchten, Probleme damit, ob und an welchen Stellen Unterschriften erforderlich sind.

Hierzu folgende Klarstellung:

1.            Die Unterschrift des Antragstellers (Wahlberechtigten) im oberen Bereich des Vordrucks ist auf jeden Fall erforderlich. Weiterhin ist dort anzugeben, ob die Unterlagen zugeschickt werden sollen (ggf. auch an eine andere als die Heimatadresse) oder abgeholt werden.

2.            Wenn der Antragsteller (Wahlberechtigte) die Unterlagen nicht selbst abholt und sie sich auch nicht zuschicken lässt, kann er eine andere Person bevollmächtigen, die Unterlagen für ihn abzuholen. In diesem Falle ist der Name der bevollmächtigten Person in dem Kasten "Vollmacht der/des Wahlberechtigten" einzutragen und dort ein zweites Mal vom Antragsteller (Wahlberechtigten) zu unterschreiben.

3.            Wenn eine andere Person bevollmächtigt worden ist, muss diese Person in dem Kasten "Erklärung der/des Bevollmächtigten" ebenfalls unterschreiben und damit den Erhalt der Unterlagen bestätigen.

4.            Ohne die entsprechende Vollmacht und die erforderlichen Unterschriften ist eine Aushändigung von Wahlunterlagen an andere Personen nicht möglich (auch nicht bei Familienangehörigen).

Wichtig:
Für die Briefwahl wird vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar deutlich weniger Zeit bleiben als bei vergangenen Wahlen. Die Zeitspanne zwischen der Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag beträgt nur ungefähr zwei Wochen. Der Versand der Briefwahl kann voraussichtlich spätestens am 10. Februar beginnen.

Ab diesem Zeitpunkt können die Wähler auch von der Möglichkeit der Briefwahl vor Ort – Rathaus Gemeinde Kirkel – Gebrauch machen.

 

Kirkel, 17.01.2025

Der Bürgermeister:

gez.

Dominik Hochlenert