Wahlen und Ergebnisse Gemeinde Kirkel


Informationen rund um die Europawahl 2024 am 09.06.2024

Mit Beschluss vom 10.08.2023 hat die Bundesregierung den Tag der Europawahl auf den Sonntag, 09.06.2024 bestimmt (BGBl. I Nr. 213). Infolgedessen gelten nunmehr auch die Fristen für die Eintragungen in das deutsche Wählerverzeichnis von Auslandsdeutschen und Unionsbürgern sowie etwaige Austragungen. Die maßgeblichen Anlagen sind unter den nachfolgenden Links online abrufbar.

Weitere Informationen finden Sie hier per Weiterleitung auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

Weitere Informationen zur Wahl

Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort (Gemeinde Kirkel, Wahlamt) eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde Kirkel (Wahlamt), im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Bitte hier klicken zum Abruf bzw. Öffnen des Antrags in adobe-acrobat-pdf-Form per Weiterleitung auf die Webseite der Bundeswahlleiterin

Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist das Bezirksamt Mitte von Berlin zuständig.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde Kirkel, Wahlamt, eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde Kirkel im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Bitte hier klicken zum Abruf bzw. Öffnen des Antrags in adobe-acrobat-pdf-Form per Weiterleitung auf die Webseite der Bundeswahlleiterin

Unionsbürger, die die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden sich für weitere Informationen an die zuständige Stelle des jeweiligen Herkunfts-Mitgliedstaates. Die Auslandsvertretungen der jeweiligen Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte.
Werden die o.g. Personen von Amts wegen in das deutsche Wählerverzeichnis der Gemeinde Kirkel eingetragen, wollen jedoch in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, müssen diese spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) schriftlich bei der Gemeinde Kirkel (wenn zuständig) beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dies gilt auch für alle künftigen Europawahlen, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird.
Bitte hier klicken zum Abruf bzw. Öffnen des Antrags in adobe-acrobat-pdf-Form per Weiterleitung auf die Webseite der Bundeswahlleiterin


Über die folgenden Links können Sie die Ergebnisse der Wahlen für die Gemeinde Kirkel einsehen:

Landtagswahl 2022

Wahlergebnisse Kirkel

Ergebnisse als PDF Datei


Bundestagswahl 2021

Wahlergebnisse Kirkel

Ergebnisse als PDF Datei