Adressänderung in Zulassungspapieren

Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Saarpfalz-Kreis und den Städten und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises ist es möglich, Adressänderungen von Fahrzeughaltern, deren Fahrzeug bereits beim Saarpfalz-Kreis zugelassen ist, in der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. im Fahrzeugschein beim Bürgerservice vornehmen zu lassen.

Die Gebühr für die Adressänderung beträgt 10,80 Euro.


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