Haushaltssatzung der Gemeinde Kirkel für das Haushaltsjahr 2026 und Bekanntmachung der Genehmigung der Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2025 (Amtsbl. I S.1086) hat der Gemeinderat am 19.03.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Haushaltssatzung

§ 1 - Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 23.452.010 EUR, dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 27.491.950 EUR, im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf – 4.039.940 EUR,

im Finanzhaushalt mit den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.954.200 EUR, den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.985.700 EUR, dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf – 2.031.500 EUR,

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.980.710 EUR, den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.516.800 EUR, dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 4.463.910 EUR festgesetzt.

§ 2 - Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen wird auf 2.031.500 EUR festgesetzt.

§ 3 - Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 17.045.000 EUR festgesetzt.

§ 4 - Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf  20.000.000 EUR festgesetzt.        

§ 5 - Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 4.039.940 EUR.

§ 6 - Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer A - 260 v.H.,

b) für die Grundstücke - Grundsteuer B - 600 v.H.,

2. Gewerbesteuer - 480 v.H.

§ 7 - Es gilt der vom Gemeinderat am 19.03.2026 beschlossene Stellenplan.

 

Kirkel, den 13.05.2026                            Der Bürgermeister: Dominik Hochlenert

 

II.  Bekanntmachung der Genehmigung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die nach dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz erforderliche Genehmigung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Kirkel genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4, § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

den genehmigungsfähigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.630.000,- €

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.031.500,- €

 

St. Ingbert, 30.04.2026                                                               Birgit Heib

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme an den Arbeitstagen vom 26.05.2026 bis einschließlich 03.06.2026 in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr (Mittwoch und Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Kirkel, Hauptstraße 10, Zimmer 17, öffentlich aus.

 

HINWEIS:

Gemäß § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.11.2025 (Amtsbl. I S.1086), weise ich darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

vor Ablauf der Jahresfrist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

 

Kirkel, den 13.05.2026

 

Der Bürgermeister: Dominik Hochlenert

Der Haushaltsplan ist online hier abrufbar