Wahl der Schöffen im Wahljahr 2023

Aufstellung der Vorschlagslisten 

In den kommenden Monaten werden die Schöffen, die als Beisitzer bei Gericht tätig sind, für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 gewählt.

Hierzu hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel eine Vorschlagsliste aufzustellen, die mindestens acht Personen erhalten muss.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder ge-gen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl aus-geschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwäl-te, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Men-schen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenser-fahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Be-weise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugen-aussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesell-schaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mit-telpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Interessierte Bürger können sich bis 28. Februar 2023, möglichst schriftlich, unter Angabe von: Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und –kreis, Wohnanschrift und Berufsbezeichnung, sowie bisherige Tätigkeit als Schöffe ggfs. von wann bis wann, bei der Gemeindeverwaltung Kirkel, Hauptamt, Hauptstraße 10, 66459 Kirkel, Tel. 06841 / 8098-91, E-Mail: Gemeinde@Kirkel.de bewerben.

Weitere Informationen hier im Flyer oder auch unter www.schoeffenwahl.de


Kirkel, den 26.01.2023

Frank John 
Bürgermeister