Bürgerforum Limbach zum Starkregen- und Hochwasserkonzept der Gemeinde

Donnerstag, 12. März 2026 18:00 Uhr
Dorfhalle Limbach Gemeinde Kirkel

Die Gemeinde Kirkel erstellt ein Maßnahmenkonzept zur Starkregen- und Hochwasservorsorge für alle Ortsteile.

Neben der Überprüfung der Gefährdungssituation und der öffentlichen Vorsorge, sind die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich aktiv einzubringen und sich über die Notwendigkeit und Möglichkeiten der privaten Eigenvorsorge zu informieren. Zur Erstellung öffentlicher Vorsorgemaßnahmen werden ergänzend Ihre Erfahrungen aus vergangenen Ereignissen eingebunden, die in den Bürgerforen - wie hier in Limbach -  vorgebracht werden.

Hinweis

Die Gemeinde Kirkel weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Richtigkeit der an die Gemeinde Kirkel übermittelten Beiträge keinerlei Gewähr übernommen wird.

Hinweis für Einreichungen von Text- und Bildmaterial an die Gemeinde Kirkel zum Eintrag in den Veranstaltungskalender

Mit der Übermittlung von Texten, Bildern oder sonstigen Materialien an die Gemeinde zum Eintrag in den Veranstaltungskalender bestätigt die einreichende Person verbindlich:

  1. Rechteinhaberschaft / Nutzungsrechte
    Dass sie über alle erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den eingereichten Inhalten verfügt und berechtigt ist, diese der Gemeinde zur Veröffentlichung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  2. Freistellung
    Dass die Gemeinde sowie deren Beauftragte für die Veröffentlichung von etwaigen Ansprüchen Dritter (insbesondere wegen Urheberrechts-, Markenrechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen) vollständig freigestellt werden.
    Dies umfasst auch die Freistellung von sämtlichen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
  3. DSGVO / Persönlichkeitsrechte
    Dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Erstellung der Inhalte eingehalten wurden, insbesondere
    • dass abgebildete oder namentlich genannte Personen dem Fotografieren, der Verarbeitung und der Veröffentlichung zugestimmt haben oder
    • dass eine andere rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung besteht.
      Die einreichende Person bestätigt, dass diese Einwilligungen vorliegen und dokumentiert sind.
  4. Inhaltliche Verantwortung
    Für den Inhalt, die Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der eingereichten Beiträge trägt ausschließlich die einreichende Person die Verantwortung.