Schlachtfest des MGV Kirkel

Samstag, 08. November 2025 – Sonntag, 09. November 2025
Sängerheim Hirschbergstraße MGV Kirkel

Am Samstag, dem 08.11.2025, ab 16:00 Uhr und am Sonntag, dem 09.11.2025, ab 11:00 Uhr veranstaltet der MGV sein diesjähriges Schlachtfest im Sängerheim Hirschbergstraße.

Wie jedes Jahr bieten wir unseren Gästen die beliebten Kesselgerichte, hausgemachte Leberknödel, Wellfleisch und frische Hausmacher.

Manfred BINGO Binkle wird das Mittagessen am Sonntag musikalisch begleiten, außerdem gibt es ein Buffet mit einer großen Auswahl an selbstgebackenen Kuchen und Torten.

Bitte melden Sie sich rechtzeitig an und reservieren Sie sich einen Platz.

Auch für spontane Besucher findet sich meist noch ein Plätzchen.

Reservierungen sind möglich bei unserem Frank Blumberg, per E-Mail an blumberg.frank(at)web.de oder telefonisch unter 0157 / 50678063. 

Hinweis

Die Gemeinde Kirkel weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Richtigkeit der an die Gemeinde Kirkel übermittelten Beiträge keinerlei Gewähr übernommen wird.

Hinweis für Einreichungen von Text- und Bildmaterial an die Gemeinde Kirkel zum Eintrag in den Veranstaltungskalender

Mit der Übermittlung von Texten, Bildern oder sonstigen Materialien an die Gemeinde zum Eintrag in den Veranstaltungskalender bestätigt die einreichende Person verbindlich:

  1. Rechteinhaberschaft / Nutzungsrechte
    Dass sie über alle erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den eingereichten Inhalten verfügt und berechtigt ist, diese der Gemeinde zur Veröffentlichung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  2. Freistellung
    Dass die Gemeinde sowie deren Beauftragte für die Veröffentlichung von etwaigen Ansprüchen Dritter (insbesondere wegen Urheberrechts-, Markenrechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen) vollständig freigestellt werden.
    Dies umfasst auch die Freistellung von sämtlichen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
  3. DSGVO / Persönlichkeitsrechte
    Dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Erstellung der Inhalte eingehalten wurden, insbesondere
    • dass abgebildete oder namentlich genannte Personen dem Fotografieren, der Verarbeitung und der Veröffentlichung zugestimmt haben oder
    • dass eine andere rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung besteht.
      Die einreichende Person bestätigt, dass diese Einwilligungen vorliegen und dokumentiert sind.
  4. Inhaltliche Verantwortung
    Für den Inhalt, die Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der eingereichten Beiträge trägt ausschließlich die einreichende Person die Verantwortung.