Kirchenaustritte

Änderung der Zuständigkeit für Kirchenaustritte

Mit Wirkung vom 14. Mai 2004 ist die Zuständigkeit für Kirchenaustrittserklärungen von den Amtsgerichten auf die Gemeinden übergegangen.


In der Gemeinde Kirkel werden die Kirchenaustritte beim Bürgeramt, Rathaus im Ortsteil Limbach, Hauptstraße 10, Zimmer 1, Telefon: 06841 / 8098-11 und Zimmer 3, Telefon: 06841 / 8098-13, beurkundet.


Erforderlich ist das persönliche Erscheinen mit Personalausweis oder Reisepass. 


Die Gebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 32 Euro.


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