Die Gemeinde Kirkel hat es in dem vergangenen Vierteljahrhundert trotz äußerst angespannter Haushaltslage immer geschafft, ihren guten Ausstattungsstand zu halten. Man denke nur an die Mehrzweckhallen, die den Vereinen fast unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, die Freibäder, die Sportanlagen, die gut ausgestattete Feuerwehr, funktionierende Schulen, Büchereien, Kindergartenplätze, ein funktionierendes Straßennetz und vieles mehr. Aber: Auch bei der Gemeinde schlägt die Inflation aufgrund der gestiegenen Energie- und Herstellungskosten zu Buche. Auch die guten Tarifabschlüsse für unser Personal und die ständig steigende Kreisumlage müssen bezahlt werden und machen das Wirtschaften Jahr für Jahr schwerer.
Jedes Jahr muss daher der Gemeinderat aufs Neue entscheiden, welches Leistungsangebot noch aufrechterhalten werden und finanziert werden kann. Wir sind hier mitten in der Frage der kommunalen Selbstverwaltung angelangt. Aufgabe der Gemeinde ist es eben nicht nur, die Pflichtaufgaben wie Schulen, Feuerwehr und Bürgeramt zur Verfügung stellen. Ihre Aufgabe ist es auch, das kulturelle und sportliche Leben am Leben zu halten, die Jugend, die Vereine, die Kultur und mehr zu unterstützen. Das ist dann Aufgabe des Rates, über die sog. Selbstverwaltungsaufgaben zu entscheiden.
Im Rahmen der seit Dezember 2024 andauernden Haushaltsberatungen hat sich der Rat letztendlich zu Einsparungen / Einnahmenerhöhungen außerhalb der Grundsteuererhöhung von rund 392.000 EUR entschieden. Der restliche Fehlbetrag in Höhe von gerundet 600.000 EUR soll nun über eine Hebesatzerhöhung rückwirkend zum 01.01.2025 finanziert werden.
Anmerkung zur Grundsteuerreform: Die Grundsteuerreform ist ein auf höchstrichterlicher Rechtsprechung basierender Schritt des Gesetzgebers, mit dem Ziel, die Grundstücke in Ost und West nach gleichem Maßstab zu bewerten. Die Grundstücke an sich sollen Maßstäben bewertet werden, welche sich wieder näher am reellen Wert und nicht fiktiven Werten orientieren. Wie bei jeder Reform gibt es Gewinner und Verlierer: Eigentümer von unsanierten älteren Objekten in schlechteren Lagen zahlen weniger als Toplagen mit neuen Immobilien. Die sog. „Mietniveaustufe“ tut in der Gemeinde Kirkel dann ihr Übriges.
Zweite Anmerkung zur Grundsteuerreform: Korrekt ist, dass das Ziel der Umsetzung der Grundsteuerreform die sogenannte. „Aufkommensneutralität“ war. Das bedeutet: Die Gemeinden sollten sich nicht an der Tatsache der Neubewertung aller Grundstücke „bereichern“. Dennoch kann diese Absicht nicht die verfassungsrechtlich garantierte Hebesatzautonomie der Kommunen aushebeln: Die Gemeinden legen ihre Hebesätze ausschließlich selber fest. Sie haben sich dabei nur an dem Finanzbedarf der Kommune zu richten.
Dass es sich der Rat hier nicht einfach gemacht, erkennt man an der Entscheidung vom 19.12.2024, an dem mangels valider Haushaltsansätze der Hebesatz auf den aufkommensneutralen Hebesatz gesenkt hat, um hier einem möglichen Vorwurf einer „Bereicherung“ zuvorzukommen. In mehreren Sitzungsrunden hat sich der Rat dann aber entschieden, das kommunale Leistungsangebot weitestgehend zu erhalten und die Allgemeinheit an diesem Finanzbedarf über eine Hebesatzerhöhung zu beteiligen.
Warum aber die Grundsteuer, fragen sich nun einige. Der Grund ist einfach: Die Grundsteuer ist die einzige kommunale Einnahmenquelle, die zu 100% in die Kasse der Gemeinde fließt. Alle Einnahmen stehen demnach auch für den Erhalt unserer Infrastruktur zur Verfügung.
Abschließend sollte jedem klar sein, dass das Thema Sparen und Einnahmenverbesserung ein ständiger Teil der Agenda von Verwaltung und Rat ist. Die Verwaltung zeigt im Rahmen jeder Haushaltsplanung mögliche Potentiale auf, der Rat hat aber die abschließende Entscheidung zu treffen. Daneben wacht die Verwaltung quasi täglich über den ressourcenschonenden Einsatz der Mittel, die der Rat mit dem Haushalt zur Verfügung stellt.