Vogelgrippe im Saarland: Stallpflicht für Geflügel tritt ab 30. Oktober in Kraft

Ein Information des Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz: Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus. Auch im Saarland gibt es einen bestätigten Fall eines Wildvogels, der an der H5N1-Variante des hochansteckenden Geflügelgrippe-Virus erkrankt ist, sowie fünf weitere noch nicht bestätigte Nachweise. Zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel hat das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) am 29. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel und tritt ab dem 30. Oktober in Kraft. Sie gilt bis zur schriftlichen Aufhebung durch das LAV.

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung besagt, dass sämtliche privat und gewerblich gehaltenen Vögel (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen. Alternativ können sie unter einer Vorrichtung untergebracht werden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (zum Beispiel durch Wildvögel) gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht (Schutzvorrichtung – etwa im Sinne einer geschlossenen Voliere mit wasserdichter Überdachung). Außerdem sind Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Börsen, bei denen Geflügel ausgestellt wird, vorläufig untersagt. Dies gilt auch für bereits genehmigte Veranstaltungen.

Ordnungswidrigkeiten können mit einem der Schwere der Zuwiderhandlung angemessenen Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz und das LAV überwachen und prüfen die Situation fortwährend.Es wird aber derzeit davon ausgegangen, dass die Situation mehrere Wochen anhalten wird.

Die Allgemeinverfügung findet sich online unter:

http://www.saarland.de/stk/DE/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen/notbekanntmachung_gefluegelpest_2025_10_29

Zudem sind gehäufte oder unklare Krankheits- und Todesfälle bei Geflügel generell unverzüglich dem LAV zu melden (per E-Mail an tiergesundheit(at)lav.saarland.de oder unter der Telefonnummer 0681-9978-4500).

Das Risiko der Ansteckung durch den Menschen gilt als äußerst gering und wird bislang lediglich in seltenen Fällen bei Personen beschrieben, die sehr engen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel haben. Laut Robert Koch-Institut ist in Deutschland noch kein Fall einer Übertragung auf den Menschen bekannt.

Einen FAQ und weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie unter:

www.saarland.de/gefluegelpest-faq