Vollsperrung der Zweibrücker Straße (L 222) im Ortsteil Limbach von voraussichtlich 13.04.2026 bis 27.04.2026 verschoben

Wie der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) aktuell mitgeteilt hat, wurde die angekündigte Vollsperrung der Zweibrücker Straße (L 222) im Ortsteil Limbach voraussichtlich um bis zu zwei Wochen verschoben. Die bereits laufenden Vorarbeiten werden bis dahin unter halbseitiger Sperrung mit Ampelregelung fortgeführt. Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) informiert, sobald der neue Termin für die Vollsperrung der Zweibrücker Straße feststeht.

 

Wie der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mitteilt, ist in der Zweibrücker Straße die Deckenerneuerung der Fahrbahn und die Erneuerung von zwei Bushaltestellen mit einer Querungshilfe vorgesehen.

Aus diesem Grund ist eine Vollsperrung der Zweibrücker Straße (L 222) zwischen der Einmündung Zweibrücker Straße in die Straße „Auf der Windschnorr“ ( L 119) und der Einmündung Haydnstraße in Zweibrücker Straße (L 222) im Ortsteil Limbach von voraussichtlich 13.04.2026 bis 27.04.2026 für den Fahrzeugverkehr erforderlich.

Die Nutzung des Gehweges in der Zweibrücker Straße ist während der Bauarbeiten gewährleistet.

Die Einbahnstraßenregelung in der Kästnerstraße wird in dieser Zeit aufgehoben.

Das Gewerbegebiet „In den sechs Morgen“ (Ringstraße und Im Teich) ist in dieser Zeit nur über die Straße „Im Teich“ erreichbar.

Eine Umleitung über Limbach, Homburg, Beeden und umgekehrt wird eingerichtet.

Die Zufahrten zu den Anliegergrundstücken ist während der Baumaßnahme nur eingeschränkt möglich.

Die betroffenen Anwohner werden gesondert durch das ausführende Bauunternehmen informiert.

Im Zuge dieser Maßnahme finden im Kreuzungsbereich „Auf der Windschnorr“ (L119)/Zweibrücker Straße (L222) Asphaltierungsarbeiten statt.

Hier ist die Abschaltung der Ampelanlage erforderlich. Während dieser Zeit ist die Zufahrt der „Bahnhofstraße“ über die Straße „Auf der Windschnorr“ voll gesperrt. Eine Umleitung mit der Ein- und Ausfahrt über den „Bierbacher Weg“ in die Straße „Auf der Windschnorr“ wird eingerichtet. Ein Durchgang für die Fußgänger durch die Unterführung ist gewährleistet.

Im Namen der ausführenden Firma und des Landesbetriebes für Straßenbau (LfS) bitte ich um Verständnis für die auftretenden Verkehrsbehinderungen.

Der Bürgermeister:

Im Auftrag

 

ZORN