Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Gemeinde Kirkel
1. Veranstalter
Veranstalter der Gewinnspiele ist die Gemeinde Kirkel, vertreten durch den Bürgermeister, Hauptstraße 10, 66459 Kirkel, E-Mail: gemeinde(at)kirkel.de.
2. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Gewinnspiele, Verlosungen und Wettbewerbe, die von der Gemeinde Kirkel veranstaltet werden, soweit für einzelne Aktionen keine ergänzenden oder abweichenden Bedingungen bekannt gegeben werden.
Die jeweiligen Teilnahmebedingungen werden vor Beginn der Aktion veröffentlicht. Ergänzende Regelungen des jeweiligen Gewinnspiels gehen diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen vor.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren. Minderjährige können teilnehmen, sofern dies beim jeweiligen Gewinnspiel ausdrücklich vorgesehen ist und die gegebenenfalls erforderliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Beschäftigte der Gemeinde Kirkel, die unmittelbar an der Organisation oder Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beteiligt sind, sowie die mit der Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner beauftragten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Weitere Teilnahmevoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich des Wohnsitzes oder des Alters, können für einzelne Gewinnspiele festgelegt werden.
4. Teilnahme und Teilnahmezeitraum
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich in der für das jeweilige Gewinnspiel bekannt gegebenen Form und innerhalb des angegebenen Teilnahmezeitraums.
Die jeweilige Ausschreibung enthält insbesondere Angaben zum Gewinn, zum Beginn und Ende der Teilnahmefrist, zur erforderlichen Teilnahmehandlung sowie zum Verfahren zur Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner.
Sofern in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes bestimmt ist, ist die Teilnahme kostenlos und nicht mit dem Erwerb einer Ware oder Dienstleistung verbunden. Etwaige Kosten für die Internetnutzung oder die Übermittlung einer Nachricht richten sich nach den individuellen Tarifen der teilnehmenden Person.
5. Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach dem in der jeweiligen Ausschreibung beschriebenen Verfahren ermittelt. Dies kann insbesondere durch eine zufällige Auslosung, die richtige Beantwortung von Fragen oder die Bewertung eingereichter Beiträge anhand zuvor bekannt gegebener Kriterien erfolgen.
Die Benachrichtigung erfolgt über den für das jeweilige Gewinnspiel vorgesehenen Kommunikationsweg.
Ist für die Annahme des Gewinns eine Rückmeldung erforderlich, wird die entsprechende Frist in der Ausschreibung oder in der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, kann der Gewinn nach Maßgabe der veröffentlichten Teilnahmebedingungen anderweitig vergeben werden.
6. Gewinne und Gewinnabwicklung
Art, Umfang und gegebenenfalls bestehende Nutzungsvoraussetzungen der Gewinne ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung.
Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns auf Dritte ist ausgeschlossen, soweit in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes bestimmt ist und keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
Soweit Gewinne an bestimmte Termine oder Leistungen gebunden sind, werden die entsprechenden Bedingungen vor der Teilnahme bekannt gegeben.
7. Ausschluss von der Teilnahme
Die Gemeinde Kirkel kann Personen von einem Gewinnspiel ausschließen, wenn diese gegen die bekannt gegebenen Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche Angaben machen oder den Ablauf des Gewinnspiels manipulieren beziehungsweise eine Manipulation versuchen. Mitarbeiter der Gemeinde sind grundsätzlich von der Teilenahme an Gewinnspielen der Gemeinde Kirkel ausgeschlossen.
Ein Ausschluss erfolgt nach sachlicher Prüfung des Einzelfalls. Bereits zuerkannte Gewinne können bei einem nachträglich festgestellten, erheblichen Verstoß zurückgefordert werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
8. Änderung oder Beendigung eines Gewinnspiels
Die Gemeinde Kirkel behält sich vor, ein Gewinnspiel aus wichtigem Grund zu unterbrechen, anzupassen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße, faire oder rechtmäßige Durchführung andernfalls nicht möglich ist.
Dabei werden die berechtigten Interessen der teilnehmenden Personen berücksichtigt. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
9. Eingereichte Beiträge und Nutzungsrechte
Soweit im Rahmen eines Gewinnspiels Texte, Bilder, Fotografien oder sonstige kreative Beiträge eingereicht werden, versichert die teilnehmende Person, dass sie über die für die Einreichung erforderlichen Rechte verfügt und keine Rechte Dritter verletzt werden.
Die Einreichung eines Beitrags berechtigt die Gemeinde Kirkel nicht automatisch zu dessen öffentlicher Veröffentlichung oder anderweitiger Nutzung über die Durchführung des Gewinnspiels hinaus.
Soweit eine Veröffentlichung oder weitergehende Nutzung vorgesehen ist, werden die erforderlichen Nutzungsrechte und gegebenenfalls Einwilligungen gesondert und transparent geregelt.
10. Datenschutz
Gemeinde Kirkel, vertreten durch den Bürgermeister
Hauptstraße 10, 66459 Kirkel
E-Mail: gemeinde(at)kirkel.de
- Datenschutzbeauftragter
Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist unter datenschutz(at)kirkel.de erreichbar.
- Zweck und Umfang der Datenverarbeitung
Die Gemeinde Kirkel verarbeitet personenbezogene Daten, die im Rahmen der Teilnahme an ihren Gewinnspielen übermittelt werden, ausschließlich zur Organisation, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels.
Hierzu gehören insbesondere die Entgegennahme und Prüfung von Einsendungen, die Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner sowie die Übergabe oder Bereitstellung der Gewinne.
Je nach Teilnahmeverfahren werden insbesondere Namen, E-Mail-Adressen, gegebenenfalls Social-Media-Nutzernamen sowie eingereichte Antworten oder Wettbewerbsbeiträge verarbeitet. Weitere Kontaktdaten, insbesondere Anschriften, werden nur erhoben, soweit sie zur Gewinnabwicklung erforderlich sind.
Die Teilnahme ist freiwillig. Ohne die für die jeweilige Aktion erforderlichen Angaben ist eine Teilnahme beziehungsweise Gewinnübergabe nicht möglich.
- Rechtsgrundlage
Soweit die Verarbeitung zur Durchführung des Gewinnspiels auf Grundlage der veröffentlichten Teilnahmebedingungen erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO. Soweit gesetzliche Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten bestehen, ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften maßgeblich.
Für zusätzliche, nicht zur Gewinnspielabwicklung erforderliche Verarbeitungen, etwa die Veröffentlichung von Gewinnerfotos, wird erforderlichenfalls eine gesonderte Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO eingeholt.
- Empfänger der Daten
Zugriff auf die personenbezogenen Daten erhalten ausschließlich die mit der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels befassten Stellen sowie gegebenenfalls hierfür eingesetzte Dienstleister.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Bereitstellung oder Übergabe eines Gewinns erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage.
- Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies für die Durchführung und vollständige Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels erforderlich ist.
Nach Abschluss der Gewinnabwicklung werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen rechtlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen. In solchen Fällen erfolgt die Löschung nach Wegfall des jeweiligen Aufbewahrungsgrundes.
- Gewinnspiele in sozialen Netzwerken
Bei Gewinnspielen, die über Facebook, Instagram oder andere soziale Netzwerke durchgeführt werden, können zusätzlich personenbezogene Daten durch die jeweiligen Plattformbetreiber verarbeitet werden.
Auf diese eigenständige Datenverarbeitung hat die Gemeinde Kirkel nicht in allen Bereichen Einfluss. Es gelten insoweit ergänzend die Datenschutzhinweise der jeweiligen Plattformbetreiber.
- Rechte der betroffenen Personen
Teilnehmende Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch.
Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Darüber hinaus besteht das Recht, sich bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu beschweren.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei der Gemeinde Kirkel finden Sie unter www.kirkel.de/datenschutz.
11. Gewinnspiele über soziale Netzwerke
Findet ein Gewinnspiel auf oder unter Einbeziehung von Facebook, Instagram oder einer anderen Social-Media-Plattform statt, gelten ergänzend die jeweils einschlägigen Plattformbedingungen.
Soweit Facebook oder Instagram betroffen sind, gilt:
Das Gewinnspiel wird ausschließlich von der Gemeinde Kirkel veranstaltet. Es steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird von diesen Plattformen weder gesponsert noch unterstützt, organisiert oder durchgeführt.
Mit der Teilnahme stellen die Teilnehmenden Facebook beziehungsweise Instagram im rechtlich zulässigen Umfang von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels frei.
Ansprechpartner für Fragen zum Gewinnspiel ist ausschließlich die Gemeinde Kirkel.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung der Auslosung sowie der Bewertung und Auswahl eingereichter Wettbewerbsbeiträge ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Ansprüche der Teilnehmenden bleiben unberührt.