Jahreshauptversammlung Burgnarren Kirkel

Donnerstag, 04. September 2025 18:00 Uhr
Sängerheim MGV Kirkel KG Burgnarren Kirkel

Die diesjährige ordentliche Jahreshauptversammlung (JHV) der KG „Burgnarren“ Kirkel e.V. findet am Donnerstag,  4. September 2025  Beginn  18.00 Uhr,  im Sängerheim statt.

Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen, zur JHV zu kommen. Hier ist die Möglichkeit zur Information, für Kritik und für Vorschläge  und  somit Beteiligung an der Vereinsentwicklung. Jedes Mitglied ab 16 Jahre ist bei den Burgnarren stimmberechtigt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der ordentlichen Einladung
  2. Totenehrung
  3. Genehmigung des Protokolls 2024 als Tischvorlage
  4. Rechenschaftsberichte
    1. Präsidentin
    2. Sitzungspräsident
    3. Schatzmeister
    4. Kassenprüfer
    5. Trainerinnen
    6. Leiterin Kifa-Team
  5. Aussprache zu den Berichten
  6. Wahl Versammlungsleiter
  7. Entlastung des Präsidiums
  8. Turnusmäßige Neuwahl der Präsidiumsmitglieder
  9. Neuwahl der Kassenprüfer
  10. Anträge zur Jahreshauptversammlung
  11. Verschiedenes

Über die Bereitschaft zur Mitarbeit und Verantwortungsübernahme für „Deinen“ Verein

würden wir uns sehr freuen. Die Mitglieder sind „der Verein“.

Für weitere Informationen steht Irmgard Waidner unter der Tel. Nr. 06849 1483 gerne zur Verfügung.

Wir bitten alle Mitglieder an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen. Anträge zur JHV sind mind. 7 Tage vorher einzureichen.

Präsidentin

Irmgard Waidner

Hinweis

Die Gemeinde Kirkel weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Richtigkeit der an die Gemeinde Kirkel übermittelten Beiträge keinerlei Gewähr übernommen wird.

Hinweis für Einreichungen von Text- und Bildmaterial an die Gemeinde Kirkel zum Eintrag in den Veranstaltungskalender

Mit der Übermittlung von Texten, Bildern oder sonstigen Materialien an die Gemeinde zum Eintrag in den Veranstaltungskalender bestätigt die einreichende Person verbindlich:

  1. Rechteinhaberschaft / Nutzungsrechte
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    Dies umfasst auch die Freistellung von sämtlichen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
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      Die einreichende Person bestätigt, dass diese Einwilligungen vorliegen und dokumentiert sind.
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