Pflegearbeiten im Naturschutzgebiet Limbacher Sanddüne

Samstag, 18. Oktober 2025 14:00 Uhr
Naturschutzgebiet BUND Ortsgruppe Altstadt-Kirkel-Limbach

Diese Pflegearbeiten erfolgen wie früher auch im Auftrag des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz und im Einverständnis mit den Flächeneigentümern und der Gemeinde.

Ziel dieser Arbeiten ist in erster Linie die Förderung der seltenen Sandrasen- und Heidefluren durch Offenhalten der Flächen. Konkret heißt dies, dass in den Sandrasenflur-Bereichen der Boden durch Entfernen von Gehölzjungwuchs, Besenginster, Brombeeren und aufliegender Biomasse möglichst mager und sonnenexponiert gestaltet/gehalten wird, und die Heidefluren durch Entbuschen und v.a. durch Plaggen erhalten bzw. vor Überalterung geschützt werden. Das Plaggen der überalterten/ältesten  Heidebereiche führt zu offenen unbewachsenen Sandflächen, auf denen sich wieder junge Heidebestände aus Samen heraus entwickeln können. Dabei wird so verfahren, dass die gesamte Heidefläche stückweise, nach und nach im Verlauf von etwa 15 Jahren bearbeitet wird, so dass zukünftig nebeneinander die verschiedenen Altersstufen vorliegen. Die Pflege durch die BUND-Ortsgruppe erfolgt umweltschonend v.a. durch Handarbeit und ist dadurch auch auf kleinere Parzellen leicht abzustimmen.

Alle interessierten Personen, die mithelfen wollen dieses besondere und im Saarland einzigartige  Biotop in Limbach attraktiv zu erhalten und dabei auch dieses Naturschutzgebiet näher kennen lernen wollen, sind herzlich bei unseren Pflegeeinsätzen willkommen. Sie sollten hierfür feste Schuhe, Arbeitshandschuhe und – falls möglich – eine kräftige Hacke (z.B. Wiedehopfhacke; diese werden in begrenzter Anzahl von der BUND-Ortsgruppe gestellt) mitbringen. Zur besseren Planung und um eventuelle kurzfristige Änderungen (bedingt z. B. durch das Wetter oder durch Krankheit)  mitzuteilen bitten wir die Interessenten, sich – falls möglich –  telefonisch unter der Nummer 06849/249 anzumelden.     

Hinweis

Die Gemeinde Kirkel weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Richtigkeit der an die Gemeinde Kirkel übermittelten Beiträge keinerlei Gewähr übernommen wird.
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