Unfallregulierung und was gilt es zu beachten

Montag, 03. Februar 2020
Feuerwehrhaus in Altstadt (Am Dorfplatz 4) VHS Kirkel

Vortrag

In der monatlichen Vortragsveranstaltung der VHS Kirkel referiert die Fachanwältin für Verkehrsrecht Frau Nadine Gemmel über die Rechtsgrundlagen bei der Unfallregulierung.

Die deutsche Rechtsprechung regelt Unfallschäden für Unfallopfer ohne Mitschuld so, dass die geschädigte, unschuldige Partei nach Schadensabwicklung wieder so gestellt ist, als wäre der Unfall nicht passiert. Im Hinblick auf den Anwalt bedeutet das: Da die beteiligten Versicherungen sich im Verkehrsrecht auskennen und eine Rechtsabteilung haben soll die sogenannte „Waffengleichheit“ hergestellt werden. Das heißt, auch Sie sollen Rechtsbeistand haben – ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen.

Beginn der Veranstaltung: 19:00 Uhr, 03. Februar 2020, Feuerwehrhaus in Altstadt (Am Dorfplatz 4).

Die Organisation dieser Veranstaltungsreihe liegt bei Willi Habermann, Tel. 06841-89196.

Der Eintritt ist kostenlos.

Hinweis

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