Müllabfuhr

Bereitstellung der Tonnen:

Die richtige Bereitstellung der Tonnen ist maßgeblich für die Erkennbarkeit des Leerungswunsches. Bei falscher Bereitstellung erfolgt keine Rückerstattung oder nachträgliche Leerung.

Im Zusammenhang mit dem Abfall-Gebührensystem, das zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, ist es besonders wichtig, dass von den Nutzern der einzelnen Abfallgefäße deutlich gemacht wird, ob eine Tonne zur Leerung bereit gestellt ist, insbesondere dann, wenn die Tonne ihren Dauerstandplatz im Bereich des Gehweges hat. Nur wenn die Bereitstellung eindeutig ist, kann die Leerung wunschgemäß erfolgen bzw. unterbleiben.

Erfolgt eine Leerung aufgrund falscher Bereitstellung, obwohl eine solche nicht gewollt war, wird die dafür anfallende Gebühr nicht rückerstattet.

Wird eine Tonne aufgrund falscher Bereitstellung nicht geleert, können die Kunden die Zeit bis zur nächsten Leerung überbrücken, indem sie bei ihrer Kommune für 6 Euro einen Abfallsack kaufen, bei dem die Entsorgungsgebühr im Kaufpreis inbegriffen ist.

Normale Plastiktüten werden nicht mitgenommen.

Eine Nachfuhr kann aus logistischen Gründen nicht erfolgen.

Welche Art der Bereitstellung die richtige ist, hängt wesentlich von der Leerungstechnik der eingesetzten Fahrzeuge ab.

In Ihrer Kommune werden sogenannte Hecklader eingesetzt.

Die Tonne gilt hier nur dann als eindeutig zur Leerung bereit gestellt, wenn die Gefäße mit den Rädern zur Straße stehen.

Insgesamt muss der Wille zur Leerung deutlich zum Ausdruck kommen.


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