Prävention und Gesundheit

Umgang mit Lebensmitteln

Gesundheitsinformationen für den Umgang mit Lebensmitteln auf Festen und ähnlichen Veranstaltungen

Das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz möchte zu Beginn der diesjährigen „Freiluft-Festsaison“ im Rahmen einer Informationskampagne alle Verantwortlichen und ehrenamtlichen Helfer über die Einhaltung der Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterrichten.
Dieses Gesetz sieht vor, dass überall dort, wo über den privaten Bereich hinaus, Personen mit Lebensmitteln umgehen, bestimmte gesundheitliche Anforderungen erfüllt sein müssen.

Das >>hier<< zum Herunterladen angebotene Merkblatt ist als PDF-Datei verfügbar und enthält hierzu alle wichtigen Verhaltensregeln, die ich – im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes – zu beachten bitte.


Dabei gilt für die praktische Anwendung folgendes:

Handelt es sich um Personen, die regelmäßig und häufig bei Veranstaltungen, z. B. in Vereinen, Umgang mit Lebensmitteln haben, so muss dies nach dem Schutzzweck des Gesetzes als gewerbsmäßig angesehen werden. 
Diese Personen müssen deshalb erstmals vor Aufnahme der Tätigkeit durch das Gesundheitsamt über die Tätigkeitsverbote belehrt werden und dies durch eine entsprechende Bescheinigung nachweisen.

Wenn es sich dagegen um einmalige Veranstaltungen handelt oder Personen unregelmäßig nur an wenigen Tagen des Jahres bei Veranstaltungen einzelner Vereine tätig sind, besteht diese Belehrungspflicht nicht.

Je konsequenter die Verantwortlichen in den Vereinen die ehrenamtlich Tätigen auf die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes hinweisen, desto mehr steigt erfahrungsgemäß die Bereitschaft zu infektionshygienisch korrektem Verhalten und damit die Vermeidung von lebensmittelbedingten Infektionskrankheiten.


Für Rückfragen stehen Ihnen germe zur Verfügung:

das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises
Telefon: 06841 /104-7132
E-Mail:

und das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz
Telefon: 0681 / 501-3264
E-mail:  

 

Frank John, Bürgermeister


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