Bürgerinformationsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung

Donnerstag, 07. Mai 2026 18:00 Uhr
Dorfhalle Limbach Gemeinde Kirkel / KEW Neunkirchen

Ergänzend zur Veröffentlichung der Wärmeplanung lädt die Gemeinde Kirkel zu einer Bürgerinformationsveranstaltung ein.

Die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Kirkel ist abgeschlossen und kann seit dem 13.04.2026 von interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rathaus II im Foyer des 1. Obergeschosses eingesehen werden.

Die vollständige Wärmeplanung ist zudem auf der Internetseite der Gemeinde Kirkel unter folgendem Link abrufbar:

https://www.kirkel.de/wirtschaft/kommunale-waermeplanung-fuer-die-gemeinde-kirkel

Zuätzlich gibt es noch eine Bürgerinformationsveranstaltung. Diese findet am Donnerstag, den 07. Mai 2026, von 18:00 Uhr bis ca. 21:00 Uhr in der Dorfhalle in Limbach statt. Im Rahmen der Veranstaltung stellen die Projektbeteiligten die Inhalte der Kommunalen Wärmeplanung vor. Zudem besteht die Möglichkeit, Fragen rund um die Kommunale Wärmeplanung zu stellen und mit den Beteiligten ins Gespräch zu kommen.

Zur besseren Planung wird um eine Voranmeldung zur Bürgerveranstaltung gebeten. Bitte melden Sie sich bis spätestens 04.05.2026 per E-Mail an c.ecker(at)kirkel.de an.

Mit der kommunalen Wärmeplanung verfügt die Gemeinde Kirkel über ein wichtiges strategisches Instrument für eine zukunftssichere, klimafreundliche und wirtschaftliche Wärmeversorgung im Gemeindegebiet. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit eine Orientierung, welche Heiztechnologien in ihrem Gebiet künftig besonders geeignet sein könnten.

Hinweis

Die Gemeinde Kirkel weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Richtigkeit der an die Gemeinde Kirkel übermittelten Beiträge keinerlei Gewähr übernommen wird.

Hinweis für Einreichungen von Text- und Bildmaterial an die Gemeinde Kirkel zum Eintrag in den Veranstaltungskalender

Mit der Übermittlung von Texten, Bildern oder sonstigen Materialien an die Gemeinde zum Eintrag in den Veranstaltungskalender bestätigt die einreichende Person verbindlich:

  1. Rechteinhaberschaft / Nutzungsrechte
    Dass sie über alle erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den eingereichten Inhalten verfügt und berechtigt ist, diese der Gemeinde zur Veröffentlichung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  2. Freistellung
    Dass die Gemeinde sowie deren Beauftragte für die Veröffentlichung von etwaigen Ansprüchen Dritter (insbesondere wegen Urheberrechts-, Markenrechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen) vollständig freigestellt werden.
    Dies umfasst auch die Freistellung von sämtlichen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
  3. DSGVO / Persönlichkeitsrechte
    Dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Erstellung der Inhalte eingehalten wurden, insbesondere
    • dass abgebildete oder namentlich genannte Personen dem Fotografieren, der Verarbeitung und der Veröffentlichung zugestimmt haben oder
    • dass eine andere rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung besteht.
      Die einreichende Person bestätigt, dass diese Einwilligungen vorliegen und dokumentiert sind.
  4. Inhaltliche Verantwortung
    Für den Inhalt, die Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der eingereichten Beiträge trägt ausschließlich die einreichende Person die Verantwortung.