Hexenfeuer der Kirkeler Burgnarren

Donnerstag, 30. April 2026 18:00 Uhr
Turnplatz Kirkel Burgnarren Kirkel

An Hexennacht (30. April) findet das traditionelle Hexenfeuer der KG Burgnarren ab 18:00 Uhr auf dem Turnplatz Kirkel statt.

Auch in diesem Jahr wollen wir das Fest wieder gemeinsam mit Euch feiern.

Sobald die Dämmerung einsetzt, wird das traditionelle Feuer entzündet und bringt sicherlich einige (Kinder-)Augen zum Leuchten.

Zum gemütlichen Beisammensein bieten wir natürlich auch verschiedene Essen und Getränke an.

Wir hoffen auf gutes Wetter und freuen uns auf Euer Kommen!

Abschließend zwei wichtige Bitten:

Liebe Autofahrerinnen und Autofahrer, bitte beachtet die Beschilderung der Parkmöglichkeiten vor dem Turnplatz und parkt ausschließlich auf den hierzu gekennzeichneten Flächen.

Liebe Kinder, Hexen und Quatschmachen gehört zu Hexennacht dazu, Umweltverschmutzung und Schmierereien aber nicht. Rasierschaum, egal ob auf Autolack oder -scheiben, Holz oder sonstigen Materialien kann Schäden an Autos, Türen und sonstigen Gegenständen anrichten. Toilettenpapier oder andere Sachen, die hingelegt, aufgehängt oder weggeworfen werden, fliegen über kurz oder lang in der Natur umher – das sieht zum einen unschön aus und schadet zum anderen der Umwelt. Im Moment selbst mag das „Verhexen“ wohl witzig sein, es endet aber meist in Ärger und Arbeit für die Betroffenen und Helfer, die hinterher Eure Hexereien aufräumen und putzen müssen. Daher die Bitte an alle Kinder, nichts zu beschmieren oder zu verdrecken. Ihr seid bestimmt kreativ und habt ganz viele andere Ideen, Euch und Eure Freunde lustig zu verhexen.

Damit verbunden auch die Bitte an die Eltern, ihre Kinder hierüber aufzuklären und darauf zu achten, dass nichts beschmutzt oder gar beschädigt wird. Im Namen der Helferinnen und Helfer ein herzliches Dankeschön hierfür.

Hinweis

Die Gemeinde Kirkel weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Richtigkeit der an die Gemeinde Kirkel übermittelten Beiträge keinerlei Gewähr übernommen wird.

Hinweis für Einreichungen von Text- und Bildmaterial an die Gemeinde Kirkel zum Eintrag in den Veranstaltungskalender

Mit der Übermittlung von Texten, Bildern oder sonstigen Materialien an die Gemeinde zum Eintrag in den Veranstaltungskalender bestätigt die einreichende Person verbindlich:

  1. Rechteinhaberschaft / Nutzungsrechte
    Dass sie über alle erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den eingereichten Inhalten verfügt und berechtigt ist, diese der Gemeinde zur Veröffentlichung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  2. Freistellung
    Dass die Gemeinde sowie deren Beauftragte für die Veröffentlichung von etwaigen Ansprüchen Dritter (insbesondere wegen Urheberrechts-, Markenrechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen) vollständig freigestellt werden.
    Dies umfasst auch die Freistellung von sämtlichen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
  3. DSGVO / Persönlichkeitsrechte
    Dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Erstellung der Inhalte eingehalten wurden, insbesondere
    • dass abgebildete oder namentlich genannte Personen dem Fotografieren, der Verarbeitung und der Veröffentlichung zugestimmt haben oder
    • dass eine andere rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung besteht.
      Die einreichende Person bestätigt, dass diese Einwilligungen vorliegen und dokumentiert sind.
  4. Inhaltliche Verantwortung
    Für den Inhalt, die Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der eingereichten Beiträge trägt ausschließlich die einreichende Person die Verantwortung.